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m Frühjahr`87 ging vor dem Landgericht Stuttgart ein Prozeß zu Ende, in dessen Verlauf der Angeklagte sowie Zeugen der Verteidigung von Zwangbehandlungen mit Psychopharmaka in den Vollzugsanstalten berichteten. Sie bezeugten, daß diese Medikamente nicht nur aufgrund medizinischer Indikationen verabreicht wurden, sondern der "Ruhigstellung von renitenten und querulatorischen Vollzugstörern" dienten. Im Film erzählen der Angeklagte und einige der Zeugen über ihre Erfahrungen mit "Betonspritzen". Beruhigungszellen und die Zwangsbehandlung mit Psycho-pharmaka als Disziplinierungsmittel in den Knästen. Der Anstaltsarzt der JVA Straubing, Dr. G. Last, schrieb in der Fachzeitschrift "Therapie der Gegenwart", Nr. 113: 1988 |
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