Die Neue Kunst des Strafens

23 min, BRD 1988

Im Frühjahr`87 ging vor dem Landgericht Stuttgart ein Prozeß zu Ende, in dessen Verlauf der Angeklagte sowie Zeugen der Verteidigung von Zwangbehandlungen mit Psychopharmaka in den Vollzugsanstalten berichteten. Sie bezeugten, daß diese Medikamente nicht nur aufgrund medizinischer Indikationen verabreicht wurden, sondern der „Ruhigstellung von renitenten und querulatorischen Vollzugstörern" dienten. Im Film erzählen der Angeklagte und einige der Zeugen über ihre Erfahrungen mit „Betonspritzen", Beruhigungszellen und die Zwangsbehandlung mit Psycho-pharmaka als Disziplinierungsmittel in den Knästen.

Der Anstaltsarzt der JVA Straubing, Dr. G. Last, schrieb in der Fachzeitschrift "Therapie der Gegenwart", Nr. 113: „Heilen statt Strafen ist eine gutes Schlagwort. Es setzt aber voraus, daß der Delinquent bereit ist, sein eigenes Fehlverhalten zu erkennen. Eine derartige Selbsterkenntnis ist in Strafanstalten nicht allzu häufig und oft nur durch die Anwendung von Psychopharmaka zu erreichen(…). Die Wirkungsdauer einer einmaligen Dapotum-D-Injektion wird von verschiedenen Autoren übereinstimmend mit drei Wochen angegeben. Die eigenen Erfahrungen mit Dapotum-D beruhen auf der Behandlung von 193 Patienten im Alter von 23 bis 73 Jahren. Danach ordneten sich 60% der so behandelten Strafgefangenen über ein halbes Jahr, teilweise sogar länger, besser in die Gegebenheiten einer Justizvollzugsanstalt ein."

Regie:
Pepe Danquart/ Mirjam Quinte
Produktion:
MedienwerkstattKollektiv